Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
GELTUNGSBEREICH & ANWENDBARKEIT
ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
1. Geltungsbereich & Anwendbarkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der Website jp-management-global.com ("Website") und aller Leistungen, die JP Management, Jerzmanki 185E, 59-900 Zgorzelec, Polen, NIP: 6152080019 ("Agentur", "wir" oder "uns") anbietet.
1.2. Diese AGB gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Website sowie für alle Personen und Einrichtungen, die mit der Agentur ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von OnlyFans-Management-Leistungen eingehen ("Kundin", "du" oder "dein").
1.3. Mit dem Zugriff auf die Website oder ihrer Nutzung sowie mit der Beauftragung der Agentur bestätigst du, dass du diese AGB gelesen und verstanden hast und sie in vollem Umfang als verbindlich anerkennst. Wenn du einer Bestimmung dieser AGB nicht zustimmst, darfst du die Website und unsere Leistungen nicht nutzen.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie bekannt sind, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt gemäß §§ 305-310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), soweit anwendbar.
1.5. Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden bestehenden Kundinnen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die Agentur weist die Kundin in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die rechtlichen Folgen des Schweigens hin.
2. Beschreibung der Leistungen
2.1. JP Management ist eine professionelle OnlyFans-Management-Agentur. Unsere Leistungen können unter anderem die folgenden Bereiche umfassen:
(a) Account-Management: Einrichtung, Optimierung und Verwaltung von OnlyFans-Creator-Accounts, einschließlich Profilkonfiguration, Preisstrategie und Plattformeinstellungen.
(b) Content-Strategie: Entwicklung und Umsetzung von Content-Kalendern, Beratung zu Content-Arten, Planung und Frequenz, um Interaktion mit dem Publikum und Umsatz zu maximieren.
(c) Marketing: Bewerbung von Creator-Profilen durch gezielte Marketingkampagnen, plattformübergreifende Promotion und Strategien zur Gewinnung von Publikum.
(d) Fan-Betreuung: Verwaltung der Kommunikation mit Abonnenten, Direktnachrichten, Vertrieb von Pay-per-View-Inhalten und Strategien zur Fanbindung.
(e) Social-Media-Management: Verwaltung und Ausbau der Präsenz der Kundin auf Social-Media-Plattformen, unter anderem Instagram, Twitter/X, TikTok und Reddit, um Traffic und Sichtbarkeit zu erhöhen.
(f) Branding: Entwicklung einer stimmigen persönlichen Markenidentität, einschließlich visueller Ästhetik, Tonalität der Ansprache und Marktpositionierung.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang für jede Kundin wird in einem individuellen Management-Vertrag zwischen der Agentur und der Kundin festgelegt.
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und der Kundin ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die Agentur schuldet die Erbringung der Leistungen mit professioneller Sorgfalt, garantiert jedoch keine bestimmten Ergebnisse, Erfolge, Einnahmen oder Umsatzzahlen. Prognosen, Schätzungen oder Beispiele zu Einnahmen, die die Agentur nennt, dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Garantie oder Leistungszusage dar.
2.4. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) und stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Du musst mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder, falls höher, das in deinem Rechtsgebiet geltende Volljährigkeitsalter erreicht haben, um die Website und die Leistungen der Agentur zu nutzen. Mit der Nutzung der Website oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen sicherst du zu, dass du diese Altersanforderung erfüllst.
3.2. Du musst nach den Gesetzen deines Rechtsgebiets voll geschäftsfähig sein, um bindende Verträge zu schließen. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Agentur sicherst du zu, dass keine rechtlichen Beschränkungen bestehen, die dich an der Erfüllung deiner vertraglichen Pflichten hindern.
3.3. Schließt du eine Vereinbarung im Namen einer juristischen Person, sicherst du zu, dass du befugt bist, diese Person an diese Bedingungen und an den individuellen Management-Vertrag zu binden.
3.4. Die Agentur behält sich das Recht vor, jederzeit einen Nachweis über Alter und Identität zu verlangen und Leistungen abzulehnen oder zu beenden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
4. Vertragsschluss
4.1. Die auf der Website dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Sie stellen kein bindendes Vertragsangebot der Agentur dar.
4.2. Der Vertragsschluss läuft wie folgt ab:
(a) Die Interessentin sendet eine Bewerbung oder Anfrage über das Kontaktformular der Website, per E-Mail oder über einen anderen dafür vorgesehenen Kommunikationsweg.
(b) Die Agentur prüft die Bewerbung und legt der Kundin bei Annahme einen individuellen Management-Vertrag vor, der Leistungsumfang, Vergütungsstruktur, Laufzeit und weitere wesentliche Bedingungen festlegt.
(c) Ein bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundin den individuellen Management-Vertrag annimmt und unterzeichnet (auch elektronisch) und die Agentur den Beginn der Leistungen anschließend schriftlich bestätigt.
4.3. Die Agentur behält sich das Recht vor, jede Bewerbung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.4. Diese Bedingungen sind Bestandteil des individuellen Management-Vertrags und gelten ergänzend zu den dort festgelegten Regelungen. Widersprechen sich diese Bedingungen und der individuelle Management-Vertrag, gehen die Regelungen des individuellen Management-Vertrags vor.
5. Pflichten der Nutzerin
5.1. Die Kundin stellt der Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und aktuell zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem persönliche Angaben, Account-Informationen, Content-Präferenzen und alle Informationen, die für die Verwaltung des OnlyFans-Accounts der Kundin relevant sind.
5.2. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass alle Inhalte, die sie der Agentur zur Verwaltung ihres Accounts überlässt, den Nutzungsbedingungen von OnlyFans und aller weiteren betroffenen Plattformen sowie allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
5.3. Die Kundin hält alle Zugangsdaten sicher und vertraulich. Sie informiert die Agentur unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf ihre Accounts und über jeden Verdacht auf eine Sicherheitsverletzung.
5.4. Die Kundin kommuniziert zeitnah mit der Agentur und beantwortet angemessene Anfragen nach Informationen, Freigaben oder Materialien innerhalb der im individuellen Management-Vertrag genannten Fristen oder, falls dort nichts geregelt ist, innerhalb einer geschäftsüblich angemessenen Frist.
5.5. Die Kundin unterlässt jede Handlung, die dem Ruf der Agentur schaden, gegen geltendes Recht verstoßen oder die Nutzungsbedingungen von OnlyFans oder einer anderen betroffenen Plattform verletzen könnte.
5.6. Die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass eine Verletzung der in diesem Abschnitt genannten Pflichten die Fähigkeit der Agentur zur Leistungserbringung beeinträchtigen kann und dass die Agentur für eine dadurch verminderte Leistung nicht haftet.
6. Pflichten der Agentur
6.1. Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen mit professioneller Sorgfalt und nach den bewährten Standards der Branche.
6.2. Die Agentur behandelt alle Informationen und Daten der Kundin vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Kundin vorher schriftlich zugestimmt hat.
6.3. Die Agentur hält die Nutzungsbedingungen von OnlyFans und aller weiteren bei der Leistungserbringung genutzten Plattformen ein.
6.4. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des polnischen Datenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter Datenschutzerklärung.
6.5. Die Agentur hält die Kundin in angemessenem Umfang über den Fortschritt der Leistungen und über wesentliche Entwicklungen rund um ihren Account informiert.
6.6. Die Agentur benennt für jede Kundin eine feste Ansprechperson, damit die Kommunikation effizient und verlässlich läuft.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Die Kundin bleibt vollständige Eigentümerin aller Inhalte, unter anderem Fotos, Videos, Texte, Grafiken und sonstiger kreativer Materialien („Kundeninhalte“), die sie erstellt oder der Agentur für die Managementleistungen zur Verfügung stellt.
7.2. Mit der Beauftragung der Agentur räumt die Kundin der Agentur ein einfaches, widerrufliches und beschränktes Nutzungsrecht ein, die Kundeninhalte während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, anzupassen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Managementleistungen.
7.3. Das nach Ziffer 7.2 eingeräumte Nutzungsrecht endet automatisch mit der Beendigung oder dem Ablauf des Vertragsverhältnisses zwischen der Agentur und der Kundin, vorbehaltlich Ziffer 7.5.
7.4. Alle Rechte des geistigen Eigentums an Materialien, Strategien, Vorlagen, Prozessen und Werkzeugen, die die Agentur unabhängig von der Kundin entwickelt hat („Agentur-IP“), bleiben ausschließliches Eigentum der Agentur. Die Kundin erwirbt an der Agentur-IP keine Rechte über den im individuellen Management-Vertrag ausdrücklich eingeräumten Umfang hinaus.
7.5. Nach Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses gibt die Agentur auf schriftliche Anforderung der Kundin alle in ihrem Besitz befindlichen Kundeninhalte innerhalb von dreißig (30) Tagen zurück oder löscht sie endgültig, außer wenn eine Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Die Agentur bestätigt die Löschung nach Abschluss schriftlich.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Vergütungsstruktur, Zahlungsbeträge, Zahlungsplan und Zahlungswege werden im individuellen Management-Vertrag zwischen der Agentur und der Kundin festgelegt. Die Vergütung kann unter anderem aus prozentualen Provisionen, festen Monatsbeträgen oder einer Kombination daraus bestehen.
8.2. Soweit im individuellen Management-Vertrag nichts anderes geregelt ist, stellt die Agentur monatlich Rechnungen. Alle Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
8.3. Alle genannten Beträge sind Nettobeträge. Eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer (USt.) oder andere gesetzlich vorgeschriebene Steuern kommen zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz hinzu.
8.4. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) beträgt der Verzugszinssatz neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Verzugszinssatz fünf (5) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Agentur behält sich vor, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
8.5. Die Kundin ist zur Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der Agentur nur berechtigt, wenn ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.6. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn die Kundin mit einer wesentlichen Zahlung länger als vierzehn (14) Tage nach Zugang einer schriftlichen Mahnung in Verzug ist.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3. Nach § 309 Nr. 7 BGB gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, unabhängig vom Verschuldensgrad. Sie gelten außerdem nicht für die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
9.4. Die Agentur haftet nicht für entgangene Einnahmen, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.5. Die Agentur haftet nicht für Verluste, Schäden oder Account-Einschränkungen, die aus Änderungen der Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder Algorithmen von OnlyFans oder einer anderen Drittplattform entstehen, sofern die Agentur im Einklang mit den zum Zeitpunkt der jeweiligen Handlung bekannten Nutzungsbedingungen der Plattform gehandelt hat.
9.6. Die Agentur ist für Nichterfüllung oder Verzögerungen nicht verantwortlich, die auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt), unter anderem Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Internetausfälle oder Ausfälle von Plattformen.
10. Vertraulichkeit
10.1. Beide Parteien behandeln alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind („Vertrauliche Informationen“). Dazu gehören unter anderem Geschäftsstrategien, Finanzdaten, Kundenlisten, Marketingpläne, Zugangsdaten, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Verfahren.
10.2. Die empfangende Partei gibt Vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weiter, veröffentlicht sie nicht und macht sie nicht anderweitig zugänglich, außer soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich oder nach geltendem Recht, behördlicher Vorschrift oder gerichtlicher Anordnung geboten ist.
10.3. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich vor der Offenlegung bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden; (c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden.
10.4. Die in diesem Abschnitt geregelten Vertraulichkeitspflichten gelten nach Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses für zwei (2) Jahre fort, sofern nicht das geltende Recht einen längeren Zeitraum verlangt oder im individuellen Management-Vertrag ein längerer Zeitraum vereinbart ist.
11. Vertragslaufzeit & Kündigung
11.1. Die anfängliche Laufzeit und etwaige Verlängerungszeiträume des Vertragsverhältnisses werden im individuellen Management-Vertrag festgelegt.
11.2. Soweit im individuellen Management-Vertrag nichts anderes bestimmt ist, kann jede Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen (ordentliche Kündigung).
11.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung nach § 626 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:
(a) die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang einer schriftlichen Abmahnung, die den Verstoß bezeichnet, behebt;
(b) die andere Partei zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder in ein Liquidationsverfahren eintritt;
(c) die andere Partei sich so verhält, dass der Ruf oder die berechtigten geschäftlichen Interessen der kündigenden Partei erheblich geschädigt werden; oder
(d) die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei aufgrund von Umständen, die die andere Partei zu vertreten hat, unzumutbar wird.
11.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
11.5. Nach Beendigung oder Ablauf gewährt die Agentur der Kundin einen angemessenen Übergangszeitraum von mindestens vierzehn (14) Tagen, damit die Übergabe des Account-Managements und der zugehörigen Materialien geordnet ablaufen kann.
11.6. Die Kündigung berührt nicht die vor dem Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Rechte und Pflichten der Parteien, unter anderem offene Zahlungsverpflichtungen.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
12.1. Für Verträge mit Verbraucherinnen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten, soweit die Agentur ihre gewerbliche Tätigkeit auf diesen Mitgliedstaat ausrichtet, ergänzend zu diesen Bedingungen die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, soweit sie der Verbraucherin einen günstigeren Schutz bieten. Im Übrigen gilt für diese Bedingungen und das Vertragsverhältnis deutsches Recht, soweit sich die Leistungen an den deutschen Markt richten.
12.2. Für Verträge zwischen der Agentur und Geschäftskunden (B2B) gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12.3. Für Geschäftskunden (B2B) ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für Zgorzelec, Polen, zuständige Gericht.
12.4. Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Insbesondere können Verbraucherinnen Klagen bei den Gerichten ihres Wohnsitzes oder bei den für den Sitz der Agentur zuständigen Gerichten erheben.
13. Streitbeilegung
13.1. Die Europäische Kommission stellt Verbraucherinnen eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
13.2. Nach § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) erklärt die Agentur, dass sie weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.3. Unabhängig davon befürwortet die Agentur die einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten und bittet Kundinnen, sich direkt an die Agentur zu wenden unter info@jp-management.com bevor sie ein förmliches Streitbeilegungsverfahren einleiten.
14. Salvatorische Klausel
14.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.2. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Absicht der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt (§ 306 Abs. 2 BGB). Das Gleiche gilt bei einer unbeabsichtigten Lücke in diesen Bedingungen.
14.3. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem dort festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart, das der ursprünglichen Festlegung am nächsten kommt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem individuellen Management-Vertrag und der Datenschutzerklärung die gesamte Vereinbarung zwischen der Agentur und der Kundin über den geregelten Gegenstand und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Erklärungen und Vereinbarungen dazu.
15.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich erfolgen (E-Mail genügt) und von beiden Parteien vereinbart werden, vorbehaltlich des Rechts der Agentur, diese Bedingungen nach Ziffer 1.5 zu ändern.
15.3. Übt eine Partei ein Recht oder eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht aus oder setzt sie sie nicht durch, liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung.
15.4. Die Kundin darf Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen oder dem individuellen Management-Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
15.5. Die Kontaktdaten der Agentur für alle Mitteilungen zu diesen Bedingungen lauten:
JP Management Jerzmanki 185E 59-900 Zgorzelec, Polen NIP: 6152080019 E-Mail: info@jp-management.com Website: jp-management-global.com
15.6. Diese Bedingungen wurden zuletzt im Februar 2026 aktualisiert.
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